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Als professionelle Schädlingsbekämpfer lösen wir auch Ihr Problem im Rhein-Main-Gebiet und auch in den angrenzenden Gebieten

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle an den

Hauptsitz

Firma Losekann

Schädlingsbekämpfung

Grundstr. 67a

36381 Schlüchtern-Wallroth

oder an die

Zweigstelle

Firma Losekann

Schädlingsbekämpfung

Junkerstraße 7

63584 Gründau

nachfolgend „Auftragnehmerin“,

erteilten oder noch zu erteilenden Aufträge.

(2) Lieferungen, Leistungen und Angebote der Auftragsnehmerin erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten gegenüber Unternehmen somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Der Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Kunden, die von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen oder über diese hinausgehende Regelungen enthalten, wird schon jetzt ausdrücklich widersprochen.

(3) Vertrags- sowie Geschäftssprache ist ausschließlich deutsch.

(4) Sie können die derzeit gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit auf unserer Website unter https://www.schabe.com/agb abrufen und ausdrucken.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Ein Dienstleistungsvertrag kommt erst mit ausdrücklicher schriftlicher, elektronischer oder mündlicher Auftragsbestätigung durch die Auftragnehmerin oder mit Beginn der Auftragsdurchführung zustande. Die Auftragsdurchführung beginnt mit der Zusammenstellung der Einsatzmittel und der entsprechenden Ausstattung des Fahrzeuges auf dem Betriebsgelände der Auftragnehmerin.

§ 3 Allgemeine Regelungen zum Leistungsumfang

(1) Die in den nachfolgenden §§ 4 und 5 dargestellten Leistungspflichten der Auftragsnehmerin umfassen ausdrücklich nicht etwaig vorzunehmende Holzwechselarbeiten sowie das Aufdecken oder Freilegen nicht frei zugänglicher Flächen, Sparren oder ähnlichem. Derartige Leistungen sind der Auftragnehmerin gesondert zu vergüten.

(2) Die Auftragnehmerin ist zur Entfernung von Tierkadavern und/oder Präparaten nicht verpflichtet, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart ist.

(3) Die Auftragnehmerin schuldet keinen über die Ausführung der in den nachfolgenden §§ 4 und 5 dargestellten Dienstleistungen hinausgehenden Erfolg. Sie übernimmt insbesondere keine Gewähr für eine endgültige oder auch nur vorübergehende Beseitigung der Zielorganismen bzw. für einen nachhaltigen Schutz der behandelten Gegenstände oder Flächen vor Befällen jeglicher Art.

(4) Die Auftragnehmerin ist berechtigt, den Auftrag durch Drittunternehmen ausführen zu lassen.

§ 4 Besondere Bestimmungen für Einzelaufträge

(1) Die einzelnen Leistungspflichten der Auftragnehmerin bestimmen sich in Abhängigkeit von dem jeweils festgestellten bzw. vermuteten Befall wie folgt :

(a) Nager, Ungeziefer und sonstige Schädlinge : Sach- und fachgerechtes Ausbringen von Bekämpfungsmaterial und Behandlung der befallenen Flächen. Nichtzielorganismen, die im zu bekämpfenden Objekt leben sind durch den Auftraggeber von den Ködermaterialien fernzuhalten.

(b) Desinfektion : Sach- und fachgerechtes Behandeln der in Abstimmung mit dem Auftraggeber festgelegten Flächen.

(c) Holzschutz : Sach- und fachgerechtes Behandeln der mit dem Auftraggeber abgestimmten und erreichbaren Holzflächen nach VOB DIN 68800, wenn und soweit keine andere Vereinbarung getroffen ist.

(d) Taubenabwehr : Sach- und fachgerechtes Verlegen der Taubenabwehrsysteme.

(e) Wespennestentfernung : Sachgerechte Entfernung von Wespennestern.

(2) Etwaig erforderlich werdende Termine zur Nachbehandlung sind der Auftragnehmerin gesondert zu vergüten.

§ 5 Besondere Bestimmungen für Wartungsverträge

(1) Im Rahmen von Wartungsverträgen schuldet die Auftragnehmerin die regelmäßige Kontrolle und anlassbezogene Behandlungen aller vertragsgegenständlichen Örtlichkeiten in Hinsicht auf die vertraglich bezeichneten Schädlinge bzw. sonstigen Gefährdungen.

(2) Die Intervalle der einzelnen Wartungstermine bestimmen sich nach den vertraglich vorgesehenen Fristen.

(3) Die konkreten Wartungstermine werden zwischen Auftraggeber und Auftragnehmerin vor der in Aussicht genommenen Inspektion kurzfristig telefonisch miteinander abgestimmt. Kommt es zu keiner Einigung, ist die Auftragnehmerin berechtigt, dem Auftraggeber schriftlich einen verbindlichen Termin, der auch angemessen außerhalb der normalen Bürostunden liegen kann, mitzuteilen. Zwischen dem Zugang der Terminbestimmung und der Ausführung der Arbeiten müssen mindestens zehn Tage liegen.

(4) Die Auftragnehmerin ist berechtigt, den Preis nach Ablauf eines Abrechnungszeitraums für die Zukunft entsprechend der jeweiligen Veränderung des Verbraucherpreisindizes des Statistischen Bundesamts anzuheben. Die Auftragnehmerin wird eine Preishebung dem Auftraggeber spätestens vier Wochen vor dem Ende des der Anhebung vorausgehenden Abrechnungszeitraums anzeigen. Im Falle einer solchen Preisanhebung steht dem Auftraggeber ein außerordentliches Kündigungsrecht zum Ablauf des Abrechnungszeitraums zu.

§ 6 Preise

(1) Die durchgeführten Arbeiten werden, soweit nichts anderes vereinbart ist, nach Materialkosten, Zeitaufwand und Wegekosten zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer abgerechnet.

(2) Zusätzlicher Zeitaufwand für von dem Aufraggeber zu vertretende Wartezeiten, etwa wegen unzutreffender Angaben, nicht oder nicht rechtzeitig mitgeteilter Zugangsbehinderungen oder aus ähnlichen Gründen, ist mit dem üblichen Stundensatz zu vergüten.

§ 7 Zahlungsbedingungen; Verzug

(1) Die Zahlung erfolgt wahlweise in bar bei Auftragsdurchführung oder auf Rechnung.

(2) Bei der Zahlung auf Rechnung beinhaltet die Rechnung die Bankverbindung sowie das konkrete Zahlungsziel, bis zu dem der Betrag auf dem Konto eingegangen sein muss.

(3) Gerät der Auftraggeber mit einer Zahlung in Verzug, so ist er zur Zahlung der gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz verpflichtet. Für jedes Mahnschreiben, das nach Eintritt des Verzugs an den Auftraggeber versandt wird, wird diesem mindestens eine Mahngebühr in Höhe von fünf EUR berechnet, sofern der Auftraggeber nicht einen niedrigeren Schaden nachweisen kann.

§ 8 Aufrechnung/Zurückbehaltungsrecht

(1) Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Auftraggeber nur zu, sofern seine Gegenforderung rechtskräftig festgestellt worden ist oder von der Auftragnehmerin nicht bestritten wird.

(2) Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Auftraggeber nur ausüben, soweit seine Gegenforderung auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

§ 9 Widerrufsrecht

(1) Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB steht im Falle eines Vertragsschlusses unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (Fernabsatzvertrag) ein Widerrufsrecht gemäß § 355 BGB nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen zu :

Widerrufsbelehrung

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns,

Firma Losekann
Schädlingsbekämpfung
Grundstr. 67a
36381 Schlüchtern-Wallroth
E-Mail : Losekannamy@t-online.de
Fax : 06661 / 6009183

oder an

Firma Losekann
Schädlingsbekämpfung
Junkerstraße 7
63584 Gründau
E-Mail : Losekannamy@t-online.de
Fax : 06051 / 473083

mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist.

Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Muster-Widerrufsformular

Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es an :

Firma Losekann
Schädlingsbekämpfung
Grundstr. 67a
36381 Schlüchtern-Wallroth
E-Mail : Losekannamy@t-online.de
Fax : 06661 / 6009183

oder an

Firma Losekann
Schädlingsbekämpfung
Junkerstraße 7
63584 Gründau
E-Mail : Losekannamy@t-online.de
Fax : 06051 / 473083

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistungen :

Bestellt am (*)

Name des/der Verbraucher(s)/(in) :

Anschrift des/der Verbraucher(s)/(in) :

Unterschrift des/der Verbraucher(s)/(in) (nur bei Mitteilung auf Papier)

Datum

(*) Unzutreffendes bitte streichen.

(2) Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen, bei denen der Verbraucher den Unternehmer ausdrücklich aufgefordert hat, ihn aufzusuchen, um dringende Reparatur- oder Instandhaltungsarbeiten vorzunehmen; dies gilt nicht hinsichtlich weiterer bei dem Besuch erbrachter Dienstleistungen, die der Verbraucher nicht ausdrücklich verlangt hat, oder hinsichtlich solcher bei dem Besuch gelieferter Waren, die bei der Instandhaltung oder Reparatur nicht unbedingt als Ersatzteile benötigt werden.

(3) Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag zur Erbringung von Dienstleistungen auch dann, wenn der Unternehmer die Dienstleistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen hat, nachdem der Verbraucher dazu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben hat und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch den Unternehmer verliert.

Ende der Widerrufsbelehrung

§ 10 Haftung

(1) Unbeschränkte Haftung : Die Auftragnehmerin haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit beschränkt sich die Haftung auf Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit von Personen.

(2) Im Übrigen gilt folgende beschränkte Haftung : Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Auftragnehmerin nur im Falle der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber unbedingt vertrauen darf (Kardinalpflicht). Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch zugunsten etwaiger Erfüllungsgehilfen der Auftragnehmerin.

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